Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen (Dienstleistungen, Verkauf von Waren, Vertragsanbahnung etc.) zwischen Yvonne Höllriegl, Keilweg 1 in 3100 St. Pölten, www.hy-fit.at und kontakt@hy-fit.at (in der Folge „Dienstleister“) und ihren Kunden, es sei denn die Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

2.1. Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten (im Geschäftslokal, in Werbeprospekten, auf der Website oder ähnlichem) sind unverbindlich und freibleibend, dh sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu unterbreiten. Der Dienstleister kann vom Kunden unterbreitete Angebote (insb. zu Terminvereinbarungen) ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Angebote können telefonisch, per Mail, online oder persönlich gestellt werden (siehe die Kontaktdaten am Ende).

2.2. Angebote werden vom Dienstleister durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS, Bestätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.

 

§ 3 Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin

3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.

3.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt, stellt der Dienstleister das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung. In Abzug zu bringen ist allerdings, was er sich infolge des Unterbleibens erspart (zB nicht verbrauchtes Material; Entgelt für nicht in Anspruch genommene Fremdleistungen) oder durch anderweitige Verwendung erworben oder erwerben absichtlich versäumt hat.

3.3. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.

3.4. Kann der Dienstleister aus für ihn nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist der Dienstleister berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.

 

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1. Alle Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ersetzt automatisch die bis dahin geltende.

4.2. Das Entgelt für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist nach Erbringung durch den Dienstleister sofort zur Zahlung fällig. 

4.3. Das Entgelt für eine Serie von Dienstleistungen (5er/10er/x-er-Block) ist im Voraus zu bezahlen. Der 5er/10er/x-er-Block ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

§ 5 Haftungsbeschränkung bei Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung

Die Dienstleistungserbringung kann je nach Auftrag mit Ölen, Cremen oder ähnlichen Flüssigkeiten erfolgen. Damit es zu keiner Sachbeschädigung an der Kleidung des Kunden oder an anderen mitgebrachten Gegenständen kommt, setzt der Dienstleister vorbeugende Schutzmaßnahmen. Befolgt der Kunde diese Schutzmaßnahmen nicht, ist die Haftung des Dienstleisters für eine Sachbeschädigung, die der Dienstleister im Zuge der Dienstleistungserbringung zB an der Kleidung des Kunden und/oder an von diesen mitgebrachten Gegenständen durch Öle, Cremen oder ähnliche Flüssigkeiten herbeiführt, auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen beschränkt. Befolgt der Kunde sämtliche ausgewiesenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen, gibt es keine Haftungsbeschränkung.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Dienstleister behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.

 

§ 7 Informationspflicht des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister Erkrankungen, Allergien oder andere körperliche Beschwerden (insbesondere Diabetes, Blutverdünnung usw.), die bei der Leistungserbringung des Dienstleisters zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.

7.2. Der Kunde wird dem Dienstleister Fragen zu seinem Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienstleistung und mögliche Schäden zu vermeiden.

 

§ 8 Gutscheine

8.1. Wertgutscheine werden auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung.

8.2. Dienstleistungsgutscheine werden auf eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt. Die Gültigkeit der Dienstleistungsgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung. Ist der Preis der entsprechenden Dienstleistung im Einlösungszeitpunkt höher, als zum Ausstellungszeitpunkt des Gutscheins, hat der Kunde den Differenzbetrag aufzuzahlen.

8.3. Der Gutschein ist zum Termin mitzubringen und kann nur gegen Entwertung eingelöst werden.

8.4. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes (Barablöse) ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Datenschutz

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation unter www.hy-fit.at/datenschutz.

 

§ 10 Sonstiges

Sofern eine oder mehrere in diesen AGB enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein sollten oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die Bestimmungen so anpassen, wie es dem hypothetischen Parteiwillen redlicher Vertragsparteien und mangels dessen Feststellbarkeit redlicher Verkehrsübung entspricht.

1. Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen Yvonne Höllriegl, Keilweg 1 in 3100 St. Pölten (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios].
  2. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
  3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
  4. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers www.hy-fit.at abrufbar.

 

2. Vertragsabschluss

  1. Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
  2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
  3. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
  2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4. Terminvereinbarung/Stornierung

  1. Alle terminlichen Absprachen gelten als verbindlich und können bis zu 24 Stunden im Voraus kostenlos storniert werden. Bei Nichteinhaltung wieder der Termin in Rechnung gestellt.
  2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet.
  3. Bei kurzfristiger Terminabsage durch den Fitnessstudiobetreiber können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
  4. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattu
  5. Änderungen im Stundenplan und Absagen von Trainingseinheiten bleiben dem Fitnessstudiobetreiber vorbehalten.

 

5. Nutzung des Fitnessstudios

  1. Zutrittsgewährung
      1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der geplanten Gruppentrainingszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
      2. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt.
      3. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
      4. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
      5. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
      6. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
  2. Hygienevorschriften
      1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
      2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
      3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  3. Sicherheitsvorschriften
      1. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
      2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
      3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
  4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
      1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
      2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
      3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
      4. Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen – an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.

 

6. Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale deutlich sichtbar ausgehängt.

 

7. Entgelt

  1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist im Vorhinein zur Zahlung fällig.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten – soweit gesetzlich zulässig -geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020.
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Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.

 

8. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

  1. Der Vertrag/10-er Block wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf des 10er Blocks und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
    1. das Mitglied mit der Bezahlung in Verzug ist und der ausständige Betrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
    2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
    3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
  3. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

9. Datenschutz

  1. Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online unter www.hy-fit.at/datenschutz abrufbar.

 

10. Schlussbestimmungen

  1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
  3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
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Urlaub

Ich bin bis einschließlich 09.08.2026 im Urlaub.

Telefonische Anfragen können in dieser Zeit nicht entgegengenommen werden! Gerne können Sie eine Nachricht hinterlassen.

Vielen Dank!
Yvonne Höllriegl